Generalversammlung am 25.09.2025
Am Donnerstag, dem 25.09.2025 findet um 19:45 Uhr im Feuerwehrhaus Rülzheim, Nordring 11, eine außerordentliche Generalversammlung des Musikvereins Rülzheim e. V. statt. Aufgrund eines Hinweises des Amtsgerichts Landau muss § 12 Abs. 1 der Vereinssatzung vom 27.03.2025 abgeändert werden.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Satzungsänderung – § 12 Abs. 1 der Satzung
- Alte Fassung: „Eine ordentliche Generalversammlung ist vom ersten Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von zehn Kalendertagen mindestens jedes zweite Jahr durch Bekanntgabe im Heimatbrief oder durch schriftliche Einladung (postalisch oder elektronisch) aller Mitglieder oder durch Bekanntgabe auf der Homepage des Vereins einzuberufen.“
- Neue Version: „Eine ordentliche Generalversammlung ist vom ersten Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von zehn Kalendertagen mindestens jedes zweite Jahr durch Bekanntgabe im Heimatbrief oder durch schriftliche Einladung (postalisch oder elektronisch) aller Mitglieder einzuberufen.“
- Verschiedenes
Anträge können bis spätestens 18.09.2025 beim 1. Vorsitzenden Tobias Hoffmann eingereicht werden. Über ein zahlreiches Erscheinen würden wir uns freuen.